Interaktive Werke
Der Call 22/2011 betrifft interaktive on- und off-line Projekte, die in Zusammenhang mit einem Filmprojekt (Fiction, Dokumentarfilm oder Animation) entstehen und kommerziell vertrieben werden.
Einreichtermine: 25. November 2011 und 13. April 2012
Antragsberechtigt:
unabhängige europäische Produktionsfirmen (juristische Person!).
AntragstellerInnen müssen nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Einreichung über die Mehrheit der Rechte an dem Projekt verfügen. Ein Unternehmen kann innerhalb des aktuellen Calls maximal zwei Projekte einreichen.
Produktionserfahrung:
Die Firma muss bereits ein interaktives Werk produziert haben (alleine oder mehrheitlich), das zwischen dem 1. Jänner 2007 und dem Zeitpunkt der Antragstellung kommerziell vertrieben wurde.
Förderung:
Maximal 50% der Kosten bzw. mindestens 10.000 Euro und maximal 60.000 Euro.
Die Entwicklung von Prototypen für Spielkonsolen, Handkonsolen sowie Computer wird mit bis zu 100.000 Euro gefördert.
Anfinanzierung von 70%, der Rest nach Abnahme der Endabrechnung.
Die Förderung wird als einmalige Subvention vergeben.
Einreichung
Der Antrag muss sowohl online als auch in ausgedruckter Form eingereicht werden. Online-Einreichschluss jeweils 12 Uhr, für die Druckversion gilt der Poststempel.
Alle notwendigen Unterlagen finden Sie hier rechts!
Ihr MEDIA Desk berät Sie gerne!
